Zeitstrahl
1754 „Königlicher allergnädigster Spezial-Befehl“ Friedrichs II. vom 1. April zur Einrichtung einer Feuersozietät für Städte und Flecken in Ostfriesland
1767 am 1. Oktober wurde das Feuer-Sozietäts-Reglement für das platte Land des Fürstentums Ostfriesland durch königliche Unterschrift in Kraft gesetzt.
1779
am 23. April kam es zur Gründung der Mühlenbrandsozietät a.G. für Ostfriesland und das Harlingerland
1832 am 10. Juli: “Erneuerte Verordnung die Feuerschaden-Versicherungsgesellschaft für die Städte und Flecken und das platte Land des Fürstentums Ostfrieslands und des Harlingerlandes betreffend“.
1843 Verfassungsurkunde des Königs Ernst August von Hannover für die Ostfriesische Landschaft vom 5. Mai 1846 (Mit dieser Urkunde wurde ein 30jähriger Verfassungsstreit der Ostfriesischen Landschaft mit den Königen von Großbritannien und Hannover über ihre Selbstbestimmungsrechte beendet.)
1871 Gründung des (zweiten) deutschen Kaiserreiches
1910 preußisches Sozietätengesetz vom 25. Juli
1949 vom 22. Oktober 1949 billigt die Landschaftsversammlung den neuen demokratischen Verfassungsentwurf
1950 eine umfassende Satzungsänderung brachte den Brandkassen einen „Modernisierungsschub“
1952 Einführung des Lochkartensystems zur Datenverwaltung
1953 Zusammenlegung der beiden Kassen zu einer Feuerversicherungsanstalt zum 1. Januar 1953
1963 Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
1965 Aufnahme der Tätigkeit im Wettbewerb
1971 Vertragswerk mit der VGH, das die Zusammenarbeit beider Kassen in Ostfriesland regelte. Die Brandkasse war damit erstmals in die Lage versetzt, einen umfassenden Versicherungsschutz anzubieten.
1982 Einführung der EDV
1992 Konsortialvertrag regelt eine gemeinsame Trägerschaft für die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse
1994
Liberalisierung des EU-Versicherungsmarktes
1994 Verlust der Monopolstellung zur Gebäude-Feuerversicherung
1997 Neue Vertriebsstruktur
2003 Aufbau eines neuen Vertriebes